Leinenpflicht für Hunde
Die gesetzliche Leinenpflicht* vom 1. April – 31. Juli verhindert, dass in
den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von
freilaufenden Hunden ausgeht. Verantwortungsvolle Hundehalterinnen
und Hundehalter halten sich daran.
Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere!
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
WWW.VETERINAERAMT.TG.CH
WWW.JFV.TG.CH
Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gemäss § 13 Abs. 1 Ziff. 4a der Verordnung des Regierungsrats über das Halten von Hunden (RB 641.21) mit Fr. 100 gebüsst werden.
Zugehörige Objekte
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Leinenpflicht 1. April - 31. Juli | Download | 0 | Leinenpflicht 1. April - 31. Juli |